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Es ist keine Vorauszahlung erforderlich.
Faltzelt / Faltpavillon weiß 3x6m
Beschreibung
Unsere Zelte sind das Herzstück unseres Eventservice. Sie sind mit starken Metallverstrebungen ausgestattet und dennoch zügig aufgebaut.
Die Zelte sind:
- in den Ausführungen: 3x3m oder 3x6m und in schwarz und weiß erhältlich
- wasserdicht
- UV 50 PLUS
- standfest durch Gewichte
- bei Bedarf mit Regenrinnen ausgestattet
- variabel zu verbinden
- nach belieben mit Seitenwänden und/oder Holzboden bestückt
Fragt uns auch nach:
Bierzeltgarnituren / Stehtischen / Hussen / Kühlmöglichkeiten / Toilettenwagen / Catering
(plus Lieferung und MWSt) für den Anmietzeitraum von 1 bis 4 Tagen
Mietbedingungen
GÜLTIGKEIT
Die Verfügbarkeit des Equipments und die jeweiligen Preise haben eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Angebotsdatum.
BUCHUNG
Die Buchung kann nur schriftlich oder per Email erfolgen.
ZAHLUNGSMODALITÄTEN, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
1) Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde eine Akontorechnung i.H.v. 50%, die er innerhalb von 10 Tagen auf das Konto des Dienstleisters zu zahlen hat. Die Buchung ist fix sobald der Zahlungseingang vorliegt.
2) Zahlt der Kunde die Anzahlung nicht rechtzeitig, hat der Dienstleister das Recht, die Buchung zu stornieren.
STORNIERUNG DER BUCHUNG
1) Storniert der Kunde die Veranstaltung bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird 25% der Auftragssumme fällig.
2) Storniert der Mieter die Veranstaltung bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin, wird 50% der Auftragssumme fällig.
3) Storniert der Mieter die Veranstaltung in weniger als 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin, wird 100% der Auftragssumme fällig.
LIEFERBEDINGUNGEN
1) Die Anlieferung des Equipments findet frühestens 3 Tage vor und die Abholung spätestens 3 Tage nach dem Buchungstag statt.
2) Der genaue Anlieferungs- und Abholungszeitpunkt wird dem Mieter 7 Tage vor dem Buchungstag mitgeteilt.
3) Die von dem Vermieter angegebenen Lieferzeiten sind Zirkazeiten. Bei der Planung von Veranstaltungen hat der Mieter zu berücksichtigen, dass es aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wie insbesondere der Verkehrslage zu Verspätungen bei Lieferungen des Vermieters kommen kann.
ÜBERGABE, RÜCKGABE UND SCHÄDEN
1) Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung der Mietgegenstände unverzüglich auf Vollständigkeit und Mangelhaftigkeit zu überprüfen.
2) Wird der Mietgegenstand während der Mietzeit beschädigt, so ist der Kunde hierfür ersatzpflichtig. Erhebliche Verschmutzungen des Mietgegenstands stehen einer Beschädigung gleich.
3) Die Rückgabe einer Mindermenge oder eine unterbliebene Rückgabe führt ebenfalls zur Ersatzpflicht des Mieters.
4) Der Vermieter ist berechtigt, die Überprüfung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit der gelieferten Artikel nach Rücklieferung der Artikel zum Vermieter durchzuführen. Er verpflichtet sich, dem Kunden etwaige Mindermengen und Mängel nach Feststellung unverzüglich mitzuteilen.
5) Bei einer erforderlichen Ersatzbeschaffung aufgrund von Beschädigung, unterbliebener oder unvollständiger Rückgabe ist der Wiederbeschaffungspreis zur Ermittlung des Schadenersatzanspruches maßgeblich.
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