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4.4(14)
Pagode 3x3m
59320 WestkirchenDeutschland
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Ja
Planen mit Fenstern
9
Beschreibung
Pagode 3m x 3m
Sie benötigen noch den dazu passenden Boden bzw. Bodenbelag ?
Kein Problem, denn auch diesen haben wir in unserem Sortiment.
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Mietbedingungen
Auszug aus den AGB.
gültig ab 1.8.2007
ALLGEMEINES
Zustandekommen eines Vertrags
Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen der Firma/ des Vermieters. Der Inhalt und der Umfang des Auftrages/
Mietvertrags entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters. Abweichende oder ergänzende Absprachen
sind nur gültig, wenn sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt werden. Alle Angebote, die durch den Vermieter gemacht
werden, sind unverbindlich und frei bleibend.
Die Firma/ der Vermieter behält sich das Recht vor, die im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebots anfallenden Kosten
dem Mieter in Rechnung zu stellen. Der Vermieter behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, in individuellen und speziellen Fällen
von den allgemeinen Mietbedingungen abzuweichen.
Bestellungen
Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit erledigt. Erfolgt die Lieferung außerhalb der
üblichen Geschäftszeit, werden zusätzliche Kosten berechnet. Von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten, berechtigen
den Abnehmer nicht vom Vertrag zurückzutreten oder Regressansprüche geltend zu machen.
Mietpreise
Der Mietpreis eines Artikels wird auf Grund der jüngsten Preisliste exkl. MwSt. festgelegt und gilt für einen Benutzungstag. Für
den zweiten Benutzungstag berechnen wir 25% der Grundmiete; danach werden für jeden Tag 15% berechnet. Die
Mindestauftragsgröße beträgt EUR 50,00.
Kaution
Wir berechnen eine Kautionssumme in Höhe von 25% des Gesamtmietpreises. Bei korrekter Rückgabe des Mietobjekts wird
die Kautionssumme durch den Vermieter so schnell wie möglich an den Mieter zurückgezahlt.
Zahlungsweise
Der Gesamtmietbetrag wird durch den Mieter ohne Vorbehalt unmittelbar bei der Abnahme des Mietobjekts gezahlt.
Die Zahlung aller Rechnungen hat sofort bei Lieferung bar und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Schecks und Bankeinzüge gelten
erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung. Bei Zahlungen durch
Scheck, Banklastschrift oder Wechsel gilt die Zahlung als mit dem Zeitpunkt der Gutschrift erfolgt. Bei Zahlungsverzug sind wir
berechtigt Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen
Eigentum des Verkäufers. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentums-vorbehalt als Sicherung der Saldenforderung
(Kontokorrentvorbehalt). Der Käufer hat dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen, wenn Dritte ein recht an der Vorbehaltsware
geltend machen. Verarbeitet der Käufer die Ware, so erfolgt die Verarbeitung für uns derart, dass wir als Hersteller im
Verkehrssinne gem § 950 BGB anzusehen sind, also in jedem Zeitpunkt und Grad der Verarbeitung an den Erzeugnissen
Eigentum haben oder erwerben. Sollte trotzdem durch die Verarbeitung unser Eigentum untergehen und der Käufer Eigentum
erwerben, so gilt als vereinbart, dass das Eigentum imAugenblick des Erwerbers durch den Käufer durch diesen direkt auf uns
übergeht, wobei auch hier die Verpflichtung des Käufers zur unentgeltlichen Verwahrung besteht oder der Käufer, soweit
erforderlich, Herausgabeansprüche gegen Drittverwahrer hiermit bereits an uns abtritt. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im
normalen Geschäftsgang zu veräußern, sowohl vor, als auch nach Be- oder Verarbeitung in diesem Fall gilt als vereinbart:
a) die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten und zwar
gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird;
b) für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die
Abtretung der Kaufpreisforderung des Weiterverkaufs nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Lieferung;
c) wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, insbesondere nach Verarbeitung mit anderen, nicht von uns gehörenden Waren
weiterverkauft, so gilt die Abtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware;
d) wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Liefervertrages verwandt, so wird die Forderung aus
dem Werk- und Werklieferungsvertrag im gleichen Umfang im voraus an uns abgetreten, wie es vorstehend für die
Kaufpreisforderung bestimmt ist;
e) wir sind zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gemäß vorstehenden Regelungen ohne formellen Rücktritt vom
Vertrag befugt, wenn über das Vermögen des Käufers Antrag auf Eröffnung des Konkurs oder Vergleichsverfahrens gestellt
wird, ein Scheck oder Wechsel nicht eingelöst wird, die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen erfolglos verläuft,
der Käufer ganz oder teilweise in Zahlungsverzug gerät und wir ihn in der Mahnung oder zuvor auf die Rücknahme hingewiesen
haben oder sonst wie die Vermögenslage die Realisierung unserer Forderung gefährdet. Auf verlangen des Käufers werden wir
die Freigabe erklären, soweit der Wert der Forderungen aus Eigentumsvorbehalt den Wert der außenstehenden Forderungen
unsererseits um mehr als 19% übersteigt.
Mietzeitraum
Das Mietobjekt wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Für eine Verlängerung dieses
Zeitraums ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Der Vermieter hat danach das Recht, einen zusätzlichen
Mietbetrag auf Grund der oben genannten Preisliste in Rechnung zu stellen. Wenn der Mieter das Mietobjekt nicht zum
vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf des vereinbarten
Mietzeitraums darüber informieren.
Haftung
Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren. Bei Verlust
oder Beschädigung des Mietobjekts ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere
Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und
Terrorismus. Wenn der Schaden noch repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind als der
Wiederbeschaffungswert des Artikels, muss der Mieter die Reparaturkosten ersetzen. In allen anderen Fällen wird der
Wiederbeschaffungswert dem Mieter in Rechnung gestellt.
Der Mieter haftet uns gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts
resultieren, gegen uns geltend machen können.
Der Vermieter haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietobjekts
durch unsere Arbeitnehmer, durch von unserer Seite aus eingeschaltete Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am
Mietobjekt oder durch andere uns zuzuschreibende Ursachen entstanden sind, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht; in diesem letzteren Falle bleibt unsere Haftung auf einen Betrag gleich dem
vereinbarten Mietpreis beschränkt. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns
sind von unserer Haftung vollständig ausgeschlossen.
Beim vereinbarten Transport des Mietobjekts durch den Vermieter steht der Mieter dafür ein, dass der Vermieter einen
Zugangsweg nutzen kann, der für LKW von 40 Tonnen geeignet ist. Schaden am Gelände und/oder an den Gebäuden geht zu
Lasten des Mieters.
Versicherung
Das Mietobjekt ist nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser das Mietobjekt in Empfang nimmt. Der
Vermieter rät daher, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.
Verfügbarkeit
Die durch den Vermieter nicht rechtzeitig erfolgende Zurverfügungstellung des Mietobjekts bzw. die nicht rechtzeitig erfolgende
Abholung durch den Vermieter oder die sonstige nicht rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Mieter, kann
dem Vermieter nicht angelastet werden, wenn dies die Folge höherer Gewalt ist, wozu in jedem Falle zählen: schlechtes Wetter,
Brand, Explosion oder Ausströmung gefährlicher Stoffe und/oder Gase oder diesbezügliche Gefahr, Versäumnisse des Mieters
oder Dritter wie etwa von Zulieferern oder Transporteuren, Krankheit von nicht einfach zu ersetzendem Personal, Besatzung
oder Blockade oder behördliche Maßnahmen und Terrorismus. Außer, wenn die Erfüllung als dauerhaft unmöglich zu
betrachten ist, ist die Auflösung des Mietvertrags durch den Mieter wegen nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des
Mietobjekts erst möglich, nachdem der Mieter dem Vermieter, unter Berücksichtigung aller Umstände, schriftlich eine angemessene
nähere Frist zur Erfüllung gesetzt hat und auch innerhalb dieser näheren Frist keine Erfüllung stattgefunden hat.
Wenn der Mieter bei Erhalt des Mietobjekts ein Versäumnis oder eine Beschädigung feststellt, wodurch das Mietobjekt nicht
benutzt werden kann, hat er das Recht auf gleichwertiges Ersatzmaterial. Das Mietobjekt darf durch den Mieter ausschließlich
entsprechend der Bestimmung und für das vereinbarte Projekt benutzt werden; es darf deshalb ohne unsere schriftliche
Zustimmung nicht Dritten zur Benutzung überlassen werden. Wenn wir dem Mieter die schriftliche Zustimmung erteilen, das
Mietobjekt Dritten zur Benutzung zu überlassen, bleibt der Mieter unverändert verpflichtet, alle seine Verpflichtungen, die aus
unseren Vermietungs- und Zahlungsbedingungen resultieren, zu erfüllen.
Informationspflicht des Mieters
Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich informieren, wenn:
das Mietobjekt bei der Anlieferung nicht vollständig ist
(max. 2 Stunden nach der Warenübergabe),
das Mietobjekt beschädigt ist (max. 2 Stunden nach der Warenübergabe),
das Mietobjekt gestohlen wurde oder auf andere Weise verloren gegangen ist.
Annullierung
Die Annullierung eines Auftrags ist bis spätestens 6 Monate vor Beginn des Ereignisses möglich. Der Auftrag muss dann
schriftlich annulliert werden. Die bis dahin entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt. Bei einer Annullierung zu
einem späteren Zeitpunkt wird der vollständige Mietpreis berechnet, außer wenn die Güter noch vermietet werden können. In
diesem Falle werden nur 25% des ursprünglichen Betrags in Rechnung gestellt.
Datenschutz
Nach §144 der Abgabenordnung werden alle getätigten Umsätze mit unseren Kunden aufgezeichnet.
Wir weisen darauf , dass Ihre personenbezogenen Daten, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten, per
EDV verarbeitet werden. Nach § 26 des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) sind wir verpflichtet, Sie von der ersten
Speicherung bzw. Übermittlung in Kenntnis zu setzen. Wir tun dies auf diesem Wege, so dass weitere Benachrichtigungen nicht
mehr erfolgen.
Urheberrecht
Der Vermieter behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen Mietmaterial des Vermieters steht, zu Marketingzwecken
des Vermieters Fotoproduktionen, Videoaufnahmen usw. zu machen.
Abbildungen / Fotos
Abbildungen und Fotos in Katalogen, Broschüren und Mailings, sowie in Internetseiten und Multimedia- Präsentationen auf CD
und DVD können von der Wirklichkeit abweichen. Dies gilt insbesondere für Tischdecken, da dies Naturprodukte sind und somit
Farbunterschiede nicht immer völlig ausgeschlossen werden können.
Streitigkeiten
Erfüllungsort und Ort des Gerichtsstandes ist für Vollkaufleute Ennigerloh- Westkirchen.
Für eventuelle Fragen stehen unsere Mitarbeiter Ihnen gerne immer zur Verfügung.
INVENTAR
Die Verpflichtungen des Mieters
Abholen, Abliefern und Retournieren
Wenn der Mieter das Mietobjekt selbst abholt, muss er die Bestellung selbst auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren.
Außerdem muss der Mieter selbst für einen vorschriftsmäßigen Transport Sorge tragen. Das Mietmaterial muss in einem
geschlossenen Fahrzeug transportiert werden.
Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Güter durch den Mieter selbst abgeholt und zurückgebracht.
Ab einer Mindestauftragsgröße von EUR 350,00 ist der Transport durch die Firma gegen Aufpreis möglich. Die Lieferung wird
dann so eingeplant, dass das Mietobjekt vor Beginn des Ereignisses dem Kunden zur Verfügung steht. Der Vermieter kann
nicht für eine verspätete Lieferung infolge höherer Gewalt haftbar gemacht werden. Das Mietobjekt wird bis hinter die erste Tür
auf Parterre geliefert, wenn ein Zugangsweg zur Verfügung steht, der für einen Transport per LKW von 40 Tonnen geeignet ist.
Die erforderliche Mindesttürbreite beträgt 2 Meter, die Mindesthöhe beträgt 2,50 m. Wenn diese Transportbedingungen nicht
erfüllt werden (z.B. weil der Untergrund nicht geeignet ist, der Zugangsweg zu schmal ist, parkende Autos den An- und
Abtransport verhindern, das Mietobjekt noch nicht sauber sortiert ist, um abgeholt werden zu können), hat der Vermieter das
Recht, die hierdurch entstandenen Extrakosten in Rechnung zu stellen.
Bei der Ablieferung der Güter muss der Mieter das Mietobjekt sofort kontrollieren. Eventuelle Versäumnisse müssen innerhalb
von 2 Stunden nach Warenübergabe dem Vermieter telefonisch oder per Fax gemeldet werden. Am vereinbarten Abholtag
muss das Mietobjekt ab vormittags 8.00 Uhr sortiert und sauber gestapelt hinter der ersten Tür auf Parterre bereit stehen (N.B.:
wie es auch bei der Anlieferung gestanden hat). Bei der Abholung wird das Mietmaterial sofort, soweit möglich, kontrolliert und
gezählt. Wenn das Material aus Geschirr, Besteck, Tüchern und/oder anderen kleinen Materialien besteht, kann es nicht sofort
beim Einladen kontrolliert werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass die definitive Zählung und Kontrolle erst in den
Lagern des Vermieters stattfindet. Der Vermieter garantiert, dass im Zeitraum zwischen der Abholung und der Zählung im Lager
kein Verlust und keine Beschädigung entstehen. Das Mietobjekt wird innerhalb von 48 Stunden nach dem Ende des
Ereignisses abgeholt, außer wenn ein anderer Abholtermin vereinbart ist.
Reinigung
Der Mieter muss das Mietmaterial sorgfältig behandeln. Geschirr, Besteck, Küchenapparatur usw. werden nach der Rückgabe
gegen eine Vergütung durch den Vermieter gereinigt; sie müssen durch den Mieter so dem Vermieter zurückgegeben werden
(sortiert, ohne Essensreste, Fettreste usw.), dass sie sofort maschinell gereinigt werden können. Wenn das Mietobjekt extrem
schmutzig ist, hat der Vermieter das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu
stellen. Textilien (z.B. Tischtücher) müssen nach der Benutzung dem Vermieter trocken zurückgegeben werden. Bei dem
Bodenbelag gelten zer- oder verschnittene und stark verschmutzte (Kaugummi, Brandlöcher z.B. durch Zigaretten)
Fliesen/Platten als nicht mehr brauchbar.
Auf- und Abbau
Auf- und Abbau sowie Vertragen und Einsammeln des Leihguts sind im Mietpreis nicht enthalten. Dies kann auf Wunsch durch
die Firma übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand, pro Mitarbeiter und Stunde. Ausnahmen
der Regelung bedürfen der Schriftform.
HEIZUNGS-, KLIMAANLAGEN-, STROM- UND TOILETTENEINHEITEN
Energie
Außer wenn etwas anderes angegeben ist, bezieht sich der angebotene bzw. vereinbarte Preis nicht auf die Kosten für Energieund/
oder Brennstoffverbrauch und die Kosten für den Anschluss ans Versorgungsnetz. Der durch uns gelieferte Brennstoff wird
zu unserem Tagespreis berechnet. Die in den Angeboten genannten Brennstoffkosten können
gültig ab 1.8.2007
ALLGEMEINES
Zustandekommen eines Vertrags
Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen der Firma/ des Vermieters. Der Inhalt und der Umfang des Auftrages/
Mietvertrags entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters. Abweichende oder ergänzende Absprachen
sind nur gültig, wenn sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt werden. Alle Angebote, die durch den Vermieter gemacht
werden, sind unverbindlich und frei bleibend.
Die Firma/ der Vermieter behält sich das Recht vor, die im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebots anfallenden Kosten
dem Mieter in Rechnung zu stellen. Der Vermieter behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, in individuellen und speziellen Fällen
von den allgemeinen Mietbedingungen abzuweichen.
Bestellungen
Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit erledigt. Erfolgt die Lieferung außerhalb der
üblichen Geschäftszeit, werden zusätzliche Kosten berechnet. Von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten, berechtigen
den Abnehmer nicht vom Vertrag zurückzutreten oder Regressansprüche geltend zu machen.
Mietpreise
Der Mietpreis eines Artikels wird auf Grund der jüngsten Preisliste exkl. MwSt. festgelegt und gilt für einen Benutzungstag. Für
den zweiten Benutzungstag berechnen wir 25% der Grundmiete; danach werden für jeden Tag 15% berechnet. Die
Mindestauftragsgröße beträgt EUR 50,00.
Kaution
Wir berechnen eine Kautionssumme in Höhe von 25% des Gesamtmietpreises. Bei korrekter Rückgabe des Mietobjekts wird
die Kautionssumme durch den Vermieter so schnell wie möglich an den Mieter zurückgezahlt.
Zahlungsweise
Der Gesamtmietbetrag wird durch den Mieter ohne Vorbehalt unmittelbar bei der Abnahme des Mietobjekts gezahlt.
Die Zahlung aller Rechnungen hat sofort bei Lieferung bar und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Schecks und Bankeinzüge gelten
erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung. Bei Zahlungen durch
Scheck, Banklastschrift oder Wechsel gilt die Zahlung als mit dem Zeitpunkt der Gutschrift erfolgt. Bei Zahlungsverzug sind wir
berechtigt Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen
Eigentum des Verkäufers. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentums-vorbehalt als Sicherung der Saldenforderung
(Kontokorrentvorbehalt). Der Käufer hat dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen, wenn Dritte ein recht an der Vorbehaltsware
geltend machen. Verarbeitet der Käufer die Ware, so erfolgt die Verarbeitung für uns derart, dass wir als Hersteller im
Verkehrssinne gem § 950 BGB anzusehen sind, also in jedem Zeitpunkt und Grad der Verarbeitung an den Erzeugnissen
Eigentum haben oder erwerben. Sollte trotzdem durch die Verarbeitung unser Eigentum untergehen und der Käufer Eigentum
erwerben, so gilt als vereinbart, dass das Eigentum imAugenblick des Erwerbers durch den Käufer durch diesen direkt auf uns
übergeht, wobei auch hier die Verpflichtung des Käufers zur unentgeltlichen Verwahrung besteht oder der Käufer, soweit
erforderlich, Herausgabeansprüche gegen Drittverwahrer hiermit bereits an uns abtritt. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im
normalen Geschäftsgang zu veräußern, sowohl vor, als auch nach Be- oder Verarbeitung in diesem Fall gilt als vereinbart:
a) die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten und zwar
gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird;
b) für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die
Abtretung der Kaufpreisforderung des Weiterverkaufs nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Lieferung;
c) wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, insbesondere nach Verarbeitung mit anderen, nicht von uns gehörenden Waren
weiterverkauft, so gilt die Abtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware;
d) wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Liefervertrages verwandt, so wird die Forderung aus
dem Werk- und Werklieferungsvertrag im gleichen Umfang im voraus an uns abgetreten, wie es vorstehend für die
Kaufpreisforderung bestimmt ist;
e) wir sind zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gemäß vorstehenden Regelungen ohne formellen Rücktritt vom
Vertrag befugt, wenn über das Vermögen des Käufers Antrag auf Eröffnung des Konkurs oder Vergleichsverfahrens gestellt
wird, ein Scheck oder Wechsel nicht eingelöst wird, die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen erfolglos verläuft,
der Käufer ganz oder teilweise in Zahlungsverzug gerät und wir ihn in der Mahnung oder zuvor auf die Rücknahme hingewiesen
haben oder sonst wie die Vermögenslage die Realisierung unserer Forderung gefährdet. Auf verlangen des Käufers werden wir
die Freigabe erklären, soweit der Wert der Forderungen aus Eigentumsvorbehalt den Wert der außenstehenden Forderungen
unsererseits um mehr als 19% übersteigt.
Mietzeitraum
Das Mietobjekt wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Für eine Verlängerung dieses
Zeitraums ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Der Vermieter hat danach das Recht, einen zusätzlichen
Mietbetrag auf Grund der oben genannten Preisliste in Rechnung zu stellen. Wenn der Mieter das Mietobjekt nicht zum
vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf des vereinbarten
Mietzeitraums darüber informieren.
Haftung
Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren. Bei Verlust
oder Beschädigung des Mietobjekts ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere
Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und
Terrorismus. Wenn der Schaden noch repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind als der
Wiederbeschaffungswert des Artikels, muss der Mieter die Reparaturkosten ersetzen. In allen anderen Fällen wird der
Wiederbeschaffungswert dem Mieter in Rechnung gestellt.
Der Mieter haftet uns gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts
resultieren, gegen uns geltend machen können.
Der Vermieter haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietobjekts
durch unsere Arbeitnehmer, durch von unserer Seite aus eingeschaltete Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am
Mietobjekt oder durch andere uns zuzuschreibende Ursachen entstanden sind, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht; in diesem letzteren Falle bleibt unsere Haftung auf einen Betrag gleich dem
vereinbarten Mietpreis beschränkt. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns
sind von unserer Haftung vollständig ausgeschlossen.
Beim vereinbarten Transport des Mietobjekts durch den Vermieter steht der Mieter dafür ein, dass der Vermieter einen
Zugangsweg nutzen kann, der für LKW von 40 Tonnen geeignet ist. Schaden am Gelände und/oder an den Gebäuden geht zu
Lasten des Mieters.
Versicherung
Das Mietobjekt ist nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser das Mietobjekt in Empfang nimmt. Der
Vermieter rät daher, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.
Verfügbarkeit
Die durch den Vermieter nicht rechtzeitig erfolgende Zurverfügungstellung des Mietobjekts bzw. die nicht rechtzeitig erfolgende
Abholung durch den Vermieter oder die sonstige nicht rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Mieter, kann
dem Vermieter nicht angelastet werden, wenn dies die Folge höherer Gewalt ist, wozu in jedem Falle zählen: schlechtes Wetter,
Brand, Explosion oder Ausströmung gefährlicher Stoffe und/oder Gase oder diesbezügliche Gefahr, Versäumnisse des Mieters
oder Dritter wie etwa von Zulieferern oder Transporteuren, Krankheit von nicht einfach zu ersetzendem Personal, Besatzung
oder Blockade oder behördliche Maßnahmen und Terrorismus. Außer, wenn die Erfüllung als dauerhaft unmöglich zu
betrachten ist, ist die Auflösung des Mietvertrags durch den Mieter wegen nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des
Mietobjekts erst möglich, nachdem der Mieter dem Vermieter, unter Berücksichtigung aller Umstände, schriftlich eine angemessene
nähere Frist zur Erfüllung gesetzt hat und auch innerhalb dieser näheren Frist keine Erfüllung stattgefunden hat.
Wenn der Mieter bei Erhalt des Mietobjekts ein Versäumnis oder eine Beschädigung feststellt, wodurch das Mietobjekt nicht
benutzt werden kann, hat er das Recht auf gleichwertiges Ersatzmaterial. Das Mietobjekt darf durch den Mieter ausschließlich
entsprechend der Bestimmung und für das vereinbarte Projekt benutzt werden; es darf deshalb ohne unsere schriftliche
Zustimmung nicht Dritten zur Benutzung überlassen werden. Wenn wir dem Mieter die schriftliche Zustimmung erteilen, das
Mietobjekt Dritten zur Benutzung zu überlassen, bleibt der Mieter unverändert verpflichtet, alle seine Verpflichtungen, die aus
unseren Vermietungs- und Zahlungsbedingungen resultieren, zu erfüllen.
Informationspflicht des Mieters
Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich informieren, wenn:
das Mietobjekt bei der Anlieferung nicht vollständig ist
(max. 2 Stunden nach der Warenübergabe),
das Mietobjekt beschädigt ist (max. 2 Stunden nach der Warenübergabe),
das Mietobjekt gestohlen wurde oder auf andere Weise verloren gegangen ist.
Annullierung
Die Annullierung eines Auftrags ist bis spätestens 6 Monate vor Beginn des Ereignisses möglich. Der Auftrag muss dann
schriftlich annulliert werden. Die bis dahin entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt. Bei einer Annullierung zu
einem späteren Zeitpunkt wird der vollständige Mietpreis berechnet, außer wenn die Güter noch vermietet werden können. In
diesem Falle werden nur 25% des ursprünglichen Betrags in Rechnung gestellt.
Datenschutz
Nach §144 der Abgabenordnung werden alle getätigten Umsätze mit unseren Kunden aufgezeichnet.
Wir weisen darauf , dass Ihre personenbezogenen Daten, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten, per
EDV verarbeitet werden. Nach § 26 des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) sind wir verpflichtet, Sie von der ersten
Speicherung bzw. Übermittlung in Kenntnis zu setzen. Wir tun dies auf diesem Wege, so dass weitere Benachrichtigungen nicht
mehr erfolgen.
Urheberrecht
Der Vermieter behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen Mietmaterial des Vermieters steht, zu Marketingzwecken
des Vermieters Fotoproduktionen, Videoaufnahmen usw. zu machen.
Abbildungen / Fotos
Abbildungen und Fotos in Katalogen, Broschüren und Mailings, sowie in Internetseiten und Multimedia- Präsentationen auf CD
und DVD können von der Wirklichkeit abweichen. Dies gilt insbesondere für Tischdecken, da dies Naturprodukte sind und somit
Farbunterschiede nicht immer völlig ausgeschlossen werden können.
Streitigkeiten
Erfüllungsort und Ort des Gerichtsstandes ist für Vollkaufleute Ennigerloh- Westkirchen.
Für eventuelle Fragen stehen unsere Mitarbeiter Ihnen gerne immer zur Verfügung.
INVENTAR
Die Verpflichtungen des Mieters
Abholen, Abliefern und Retournieren
Wenn der Mieter das Mietobjekt selbst abholt, muss er die Bestellung selbst auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren.
Außerdem muss der Mieter selbst für einen vorschriftsmäßigen Transport Sorge tragen. Das Mietmaterial muss in einem
geschlossenen Fahrzeug transportiert werden.
Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Güter durch den Mieter selbst abgeholt und zurückgebracht.
Ab einer Mindestauftragsgröße von EUR 350,00 ist der Transport durch die Firma gegen Aufpreis möglich. Die Lieferung wird
dann so eingeplant, dass das Mietobjekt vor Beginn des Ereignisses dem Kunden zur Verfügung steht. Der Vermieter kann
nicht für eine verspätete Lieferung infolge höherer Gewalt haftbar gemacht werden. Das Mietobjekt wird bis hinter die erste Tür
auf Parterre geliefert, wenn ein Zugangsweg zur Verfügung steht, der für einen Transport per LKW von 40 Tonnen geeignet ist.
Die erforderliche Mindesttürbreite beträgt 2 Meter, die Mindesthöhe beträgt 2,50 m. Wenn diese Transportbedingungen nicht
erfüllt werden (z.B. weil der Untergrund nicht geeignet ist, der Zugangsweg zu schmal ist, parkende Autos den An- und
Abtransport verhindern, das Mietobjekt noch nicht sauber sortiert ist, um abgeholt werden zu können), hat der Vermieter das
Recht, die hierdurch entstandenen Extrakosten in Rechnung zu stellen.
Bei der Ablieferung der Güter muss der Mieter das Mietobjekt sofort kontrollieren. Eventuelle Versäumnisse müssen innerhalb
von 2 Stunden nach Warenübergabe dem Vermieter telefonisch oder per Fax gemeldet werden. Am vereinbarten Abholtag
muss das Mietobjekt ab vormittags 8.00 Uhr sortiert und sauber gestapelt hinter der ersten Tür auf Parterre bereit stehen (N.B.:
wie es auch bei der Anlieferung gestanden hat). Bei der Abholung wird das Mietmaterial sofort, soweit möglich, kontrolliert und
gezählt. Wenn das Material aus Geschirr, Besteck, Tüchern und/oder anderen kleinen Materialien besteht, kann es nicht sofort
beim Einladen kontrolliert werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass die definitive Zählung und Kontrolle erst in den
Lagern des Vermieters stattfindet. Der Vermieter garantiert, dass im Zeitraum zwischen der Abholung und der Zählung im Lager
kein Verlust und keine Beschädigung entstehen. Das Mietobjekt wird innerhalb von 48 Stunden nach dem Ende des
Ereignisses abgeholt, außer wenn ein anderer Abholtermin vereinbart ist.
Reinigung
Der Mieter muss das Mietmaterial sorgfältig behandeln. Geschirr, Besteck, Küchenapparatur usw. werden nach der Rückgabe
gegen eine Vergütung durch den Vermieter gereinigt; sie müssen durch den Mieter so dem Vermieter zurückgegeben werden
(sortiert, ohne Essensreste, Fettreste usw.), dass sie sofort maschinell gereinigt werden können. Wenn das Mietobjekt extrem
schmutzig ist, hat der Vermieter das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu
stellen. Textilien (z.B. Tischtücher) müssen nach der Benutzung dem Vermieter trocken zurückgegeben werden. Bei dem
Bodenbelag gelten zer- oder verschnittene und stark verschmutzte (Kaugummi, Brandlöcher z.B. durch Zigaretten)
Fliesen/Platten als nicht mehr brauchbar.
Auf- und Abbau
Auf- und Abbau sowie Vertragen und Einsammeln des Leihguts sind im Mietpreis nicht enthalten. Dies kann auf Wunsch durch
die Firma übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand, pro Mitarbeiter und Stunde. Ausnahmen
der Regelung bedürfen der Schriftform.
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Energie
Außer wenn etwas anderes angegeben ist, bezieht sich der angebotene bzw. vereinbarte Preis nicht auf die Kosten für Energieund/
oder Brennstoffverbrauch und die Kosten für den Anschluss ans Versorgungsnetz. Der durch uns gelieferte Brennstoff wird
zu unserem Tagespreis berechnet. Die in den Angeboten genannten Brennstoffkosten können
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Rezensionen
4.4(14)
Leon G.
02.08.2023
G.110% alles noch mehr als super gelaufen super nettes Personal nochmals vielen Dank
Mieter
01.08.2023
Alles gut 👍
Jill G.
03.01.2023
Alles perfekt hat super geklappt. Immer wieder gerne
Ev. L.
26.11.2022
Die Anfrage war sehr spontan und daher waren wir überrascht, wie schnell die Anfrage bearbeitet wurde und ein Kostenvoranschlag im E-Mail Postfach war.
Es hat alles super gut geklappt und besonders die Freundlichkeit, bei allen Mitarbeitern, ist besonders hervor zu heben.
Immer wieder würden wir unsere Marktstände dort mieten.
OSNATECH GmbH
11.11.2022
Sehr gut - auch eine kurzfristige Änderung der "Ausstattung" war problemlos möglich. Nur der Fahrer tat uns leid, da er alleine war - denn es war Lieferung und Aufbau der relativ großen Tische vereinbart. Das war... unverständlich.
Tobias S.
10.08.2022
Es hat alles gut geklappt.
Lieferung und Abholung wie vereinbart.
Abwicklung etc. sehr schnell und unkompliziert.
Patrizia K.
14.06.2022
Alles klappte reibungslos, gerne wieder
Edith S.
01.09.2021
Die Lieferung erfolgte pünktlich, zuverlässig und zuvorkommend.
Die Bierzeltgarnituren waren in tadellosem Zustand.
Ich kann die Firma Vedder sehr empfehlen.
Mieter
23.08.2021
Nette Mitarbeiter, alles lief glatt, super Preis
Mieter
14.07.2021
Alles gut geklappt
Kottenrock e.V. Sassenberg
21.09.2020
Hat alles bestens funktioniert zu guten Preisen. Gerne wieder 👍🏼
Michael W.
27.07.2020
Keine Rückmeldung auf meine Anfrage! Nicht zu empfehlen.
Antwort des Vermieters - 29.07.2020
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Mieter
06.08.2019
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Mieter
22.07.2018
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