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Partyzelt / Pagodenzelt / Zelt / Festzelt
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4.9(38)
Partyzelt / Pagodenzelt / Zelt / Festzelt
09113 ChemnitzDeutschland
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ab357,00 €/ 1 Tag
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Bis 50
Nein
Planen mit Fenstern
25
Beschreibung
Einsatzgebiete
Das Pagodenzelt mit seinem charakteristischen Spitzdach bietet für Ihr Event eine feste Überdachung in hochwertiger Optik. Die Pagoden sind flexibel einsetzbar und können in beliebiger Länge und Form mit anderen Zelten und Pagoden kombiniert werden. Die Pagoden sind in verschiedenen Größen erhältlich und können - abhängig vom Untergrund - mit oder ohne Holzboden aufgebaut werden. Mieten Sie die Pagoden für Ihren Firmenevent, für Public Events, für Festivals, für Ihre Hochzeit oder für Ihre Gartenparty.
Die passende Innenausstattung finden Sie in unserem Verleih: Festzeltgarnituren, Polsterstühle, Tische, Stehtische uvm.
Beschreibung
Details
Pagodenzelt 3 x 3 m
Fläche - 9 m²
Seitenhöhe - 2,20 m
Firsthöhe - 3,94 m
Stellfläche - 3 x 3 m
Pagodenzelt 5 x 5 m
Fläche - 25 m²
Seitenhöhe - 2,20 m
Firsthöhe - 5,26 m
Stellfläche - 5 x 5 m
Das Pagodenzelt mit seinem charakteristischen Spitzdach bietet für Ihr Event eine feste Überdachung in hochwertiger Optik. Die Pagoden sind flexibel einsetzbar und können in beliebiger Länge und Form mit anderen Zelten und Pagoden kombiniert werden. Die Pagoden sind in verschiedenen Größen erhältlich und können - abhängig vom Untergrund - mit oder ohne Holzboden aufgebaut werden. Mieten Sie die Pagoden für Ihren Firmenevent, für Public Events, für Festivals, für Ihre Hochzeit oder für Ihre Gartenparty.
Die passende Innenausstattung finden Sie in unserem Verleih: Festzeltgarnituren, Polsterstühle, Tische, Stehtische uvm.
Beschreibung
- Pagodenzelt in verschiedenen Größen
- Verankerung mit Erdnägeln
- Boden: Kassettenfußboden, Holzfußboden mit Stahlunterbau oder mit Kantholzunterbau
- feste Seitenelemente in Glas oder ABS-Kunststoff (ab Zeltbreite 5 m)
- Ein- / Ausgangstür
- Heizung
- Innendekoration: Innenhimmel, Seiten- und Pfostenverkleidung,...
Details
Pagodenzelt 3 x 3 m
Fläche - 9 m²
Seitenhöhe - 2,20 m
Firsthöhe - 3,94 m
Stellfläche - 3 x 3 m
Pagodenzelt 5 x 5 m
Fläche - 25 m²
Seitenhöhe - 2,20 m
Firsthöhe - 5,26 m
Stellfläche - 5 x 5 m
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Mietbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung/Verkauf
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Miet- und/oder Kaufverträge sowie hiermit im Zusammenhang stehender Sach- und/oder Dienstleistungen zwischen Vermieter/ Verkäufer und Mieter/ Käufer/ Kunde. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
2. Angebote/Vertragsabschluss
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn dort ist ausdrücklich anderes bestimmt.
Ein(e) auf Grundlage eines Angebotes erteilte(r) Auftrag/Bestellung eines Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages dar, an das (die) sich der Kunde eine Woche gebunden hält. Innerhalb der Frist von einer Woche nach Zugang der Bestellung steht es dem Verkäufer/ Vermieter frei, das verbindliche Vertragsangebot anzunehmen. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die vereinbarten Miet- und Kaufpreise gelten ab Lager. Hinzu kommen etwaige Nebenkosten, wie z.B. Fracht-, Verpackungs-, Versicherungs- und Installationskosten. Mietpreise beziehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf den Zeitraum zwischen Bereitstellung der Mietgegenstände und Rückgabe zum Ablauf der Mietzeit.
4. Vermietung von Gegenständen
4.1. Mietgegenstand
Der Kunde kann sich über die Mietgegenstände und deren Einsatzmöglichkeiten in den Produktbeschreibungen informieren. Jegliche Angaben über die Mietobjekte sind grundsätzlich nur annähernde Werte und nur dann verbindlich, wenn hierzu eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
4.2. Mietzeit/Rückgabe
Die Mietzeit schließt den vereinbarten Tag der Bereitstellung der Mietgegenstände und vereinbarten Tag der Rückgabe grundsätzlich ein. Bei Mietverträgen auf unbestimmte Zeit, kann das Mietverhältnis schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen jeweils zum 1. und 15. eines Monats gekündigt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Belassung der Mietsache(n) bis zum Ablauf des dritten auf das Vertragsende folgenden Tag zu dulden und vor Diebstahl, Untergang und Verschlechterung zu schützen. Der Kunde trägt bis zum Ablauf dieser Frist die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Mietsache. Bei Überschreiten der vereinbarten Mietzeit ist die vereinbarte Miete bis zur vollständigen Rückgabe weiter zu entrichten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt von dieser Vereinbarung unberührt. Grundsätzlich gilt, dass durch den fortgesetzten Gebrauch der Mietsache, der Mietvertrag nicht automatisch verlängert wird. § 545 BGB ist ausgeschlossen.
4.3. Anlieferung und Abholung der Mietsache
Bei Anlieferung, Abholung, Auf- und Abbau der Mietsache durch den Vermieter, hat der Kunde sicherzustellen, dass der Einsatzort für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 40 Tonnen zugänglich und befahrbar ist. Der Kunde hat soweit für An- und Abholung sowie Auf- und Abbau erforderlich unentgeltlich Strom, Wasser und Lagermöglichkeiten am Einsatzort zur Verfügung zu stellen. Falls diese Forderungen nicht erfüllt werden ist der Vermieter nicht verpflichtet länger als 2 Stunden auf Schaffung der genannten Voraussetzungen zu warten. Falls der Kunde nicht in der Lage ist die geforderten Voraussetzungen zu schaffen ist er verpflichtet zusätzlich anfallende Kosten für Anliefer-/ Aufbauversuche zu tragen. Außerdem muss der vereinbarte Mietzins ab dem gescheiterten Aufbauversuch vom Mieter getragen werden. Zum Ablauf der Mietzeit hat der Kunde die Mietsache frei zugänglich zur Abholung bzw. soweit vereinbart zum Abbau bereitzuhalten. Falls der Mieter diese Voraussetzungen nicht erfüllt besteht keine Verpflichtung seitens des Vermieters länger als 2 Stunden auf die Erfüllung zu warten. Der vereinbarte Mietzins ist für jeden weiteren Tag nach Ablauf der Mietzeit als Schadensersatz zu entrichten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist, ebenso bleibt der Nachweis eines höheren Schadens unbenommen.
4.4. Pflichten bei Übergabe/Rückgabe
Der Kunde verpflichtet sich die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu untersuchen. Mängel sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Falls dies nicht geschieht gilt der Mietgegenstand als genehmigt und mangelfrei, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Falls ein solcher Mangel erst später erkannt wird muss dessen Anzeige unverzüglich in schriftlicher Form geschehen.
Die Rückgabe der Mietsachen hat in einem vertragsgerechten und gesäuberten Zustand zu erfolgen.
Wird bei Rückgabe der Mietsache festgestellt, dass diese Schäden aufweist, hat der Kunde den Schaden zu ersetzen. Bei Verlust des Mietgegenstandes wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Die Übergabe und Rückgabe der Mietgegenstände wird mittels eines Lieferscheins protokolliert. Mit Übernahme und/oder Unterzeichnung des Lieferscheines übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Mietsache und deren ordnungsgemäßen Gebrauch.
5. Haftung/Versicherung
Hinsichtlich eines zweckmäßigen Gebrauches der Mietsache können nur Empfehlungen ausgesprochen werden. Die Haftung wegen eines nicht der Empfehlung entsprechenden Gebrauchs wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde haftet für jede vom üblichen Gebrauchszweck der Mietgegenstände abweichende Nutzung, gleiches gilt sofern der Kunde nach Abnahme der vom Vermieter errichteten Aufbauten Veränderungen vornimmt. Von etwaigen Ansprüchen Dritter ist der Vermieter in derartigen Fällen freizustellen. Die Haftung des Vermieters ist grundsätzlich auf eigenes, grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten, grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungsgehilfen beschränkt. Beruht die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf einfacher Fahrlässigkeit, ist die Haftung des Vermieters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden begrenzt.
Die Haftungsbegrenzung gilt auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter auch für einfache Fahrlässigkeit. Die Haftung des Vermieters ist per Schadensfall bei Personenschäden auf pauschal € 500.000 Euro pro Person und bei Sach- und Vermögensschäden auf € 250.000 beschränkt, soweit den Vermieter nur leichte Fahrlässigkeit trifft. Sämtliche, zwischen dem Vermieter und dem Mieter geltenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters wegen anfänglicher Sachmängel der Mietsache wird ausgeschlossen, es sei denn der Vermieter hat den Mangel arglistig verschwiegen. Keine Haftungsbeschränkung gilt bei Ansprüchen gemäß dem Produkthaftungsgesetz. Der Kunde ist verpflichtet, das verbundene Risiko bezüglich Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht, nach Überlassung, ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern und diese auf Verlangen des Vermieters nachzuweisen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, welche aufgrund unsachgemäßer Bedienung, Installation oder Gebrauch der Mietsache herrühren.
6. Umgang und Pflege
Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandelnund dafür Sorge zu tragen, dass diese nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen transportiert, aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der Kunde hat während der Mietzeit für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen.
7. Stornierung durch den K
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Miet- und/oder Kaufverträge sowie hiermit im Zusammenhang stehender Sach- und/oder Dienstleistungen zwischen Vermieter/ Verkäufer und Mieter/ Käufer/ Kunde. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
2. Angebote/Vertragsabschluss
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn dort ist ausdrücklich anderes bestimmt.
Ein(e) auf Grundlage eines Angebotes erteilte(r) Auftrag/Bestellung eines Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages dar, an das (die) sich der Kunde eine Woche gebunden hält. Innerhalb der Frist von einer Woche nach Zugang der Bestellung steht es dem Verkäufer/ Vermieter frei, das verbindliche Vertragsangebot anzunehmen. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die vereinbarten Miet- und Kaufpreise gelten ab Lager. Hinzu kommen etwaige Nebenkosten, wie z.B. Fracht-, Verpackungs-, Versicherungs- und Installationskosten. Mietpreise beziehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf den Zeitraum zwischen Bereitstellung der Mietgegenstände und Rückgabe zum Ablauf der Mietzeit.
4. Vermietung von Gegenständen
4.1. Mietgegenstand
Der Kunde kann sich über die Mietgegenstände und deren Einsatzmöglichkeiten in den Produktbeschreibungen informieren. Jegliche Angaben über die Mietobjekte sind grundsätzlich nur annähernde Werte und nur dann verbindlich, wenn hierzu eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
4.2. Mietzeit/Rückgabe
Die Mietzeit schließt den vereinbarten Tag der Bereitstellung der Mietgegenstände und vereinbarten Tag der Rückgabe grundsätzlich ein. Bei Mietverträgen auf unbestimmte Zeit, kann das Mietverhältnis schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen jeweils zum 1. und 15. eines Monats gekündigt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Belassung der Mietsache(n) bis zum Ablauf des dritten auf das Vertragsende folgenden Tag zu dulden und vor Diebstahl, Untergang und Verschlechterung zu schützen. Der Kunde trägt bis zum Ablauf dieser Frist die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Mietsache. Bei Überschreiten der vereinbarten Mietzeit ist die vereinbarte Miete bis zur vollständigen Rückgabe weiter zu entrichten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt von dieser Vereinbarung unberührt. Grundsätzlich gilt, dass durch den fortgesetzten Gebrauch der Mietsache, der Mietvertrag nicht automatisch verlängert wird. § 545 BGB ist ausgeschlossen.
4.3. Anlieferung und Abholung der Mietsache
Bei Anlieferung, Abholung, Auf- und Abbau der Mietsache durch den Vermieter, hat der Kunde sicherzustellen, dass der Einsatzort für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 40 Tonnen zugänglich und befahrbar ist. Der Kunde hat soweit für An- und Abholung sowie Auf- und Abbau erforderlich unentgeltlich Strom, Wasser und Lagermöglichkeiten am Einsatzort zur Verfügung zu stellen. Falls diese Forderungen nicht erfüllt werden ist der Vermieter nicht verpflichtet länger als 2 Stunden auf Schaffung der genannten Voraussetzungen zu warten. Falls der Kunde nicht in der Lage ist die geforderten Voraussetzungen zu schaffen ist er verpflichtet zusätzlich anfallende Kosten für Anliefer-/ Aufbauversuche zu tragen. Außerdem muss der vereinbarte Mietzins ab dem gescheiterten Aufbauversuch vom Mieter getragen werden. Zum Ablauf der Mietzeit hat der Kunde die Mietsache frei zugänglich zur Abholung bzw. soweit vereinbart zum Abbau bereitzuhalten. Falls der Mieter diese Voraussetzungen nicht erfüllt besteht keine Verpflichtung seitens des Vermieters länger als 2 Stunden auf die Erfüllung zu warten. Der vereinbarte Mietzins ist für jeden weiteren Tag nach Ablauf der Mietzeit als Schadensersatz zu entrichten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist, ebenso bleibt der Nachweis eines höheren Schadens unbenommen.
4.4. Pflichten bei Übergabe/Rückgabe
Der Kunde verpflichtet sich die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu untersuchen. Mängel sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Falls dies nicht geschieht gilt der Mietgegenstand als genehmigt und mangelfrei, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Falls ein solcher Mangel erst später erkannt wird muss dessen Anzeige unverzüglich in schriftlicher Form geschehen.
Die Rückgabe der Mietsachen hat in einem vertragsgerechten und gesäuberten Zustand zu erfolgen.
Wird bei Rückgabe der Mietsache festgestellt, dass diese Schäden aufweist, hat der Kunde den Schaden zu ersetzen. Bei Verlust des Mietgegenstandes wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Die Übergabe und Rückgabe der Mietgegenstände wird mittels eines Lieferscheins protokolliert. Mit Übernahme und/oder Unterzeichnung des Lieferscheines übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Mietsache und deren ordnungsgemäßen Gebrauch.
5. Haftung/Versicherung
Hinsichtlich eines zweckmäßigen Gebrauches der Mietsache können nur Empfehlungen ausgesprochen werden. Die Haftung wegen eines nicht der Empfehlung entsprechenden Gebrauchs wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde haftet für jede vom üblichen Gebrauchszweck der Mietgegenstände abweichende Nutzung, gleiches gilt sofern der Kunde nach Abnahme der vom Vermieter errichteten Aufbauten Veränderungen vornimmt. Von etwaigen Ansprüchen Dritter ist der Vermieter in derartigen Fällen freizustellen. Die Haftung des Vermieters ist grundsätzlich auf eigenes, grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten, grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungsgehilfen beschränkt. Beruht die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf einfacher Fahrlässigkeit, ist die Haftung des Vermieters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden begrenzt.
Die Haftungsbegrenzung gilt auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter auch für einfache Fahrlässigkeit. Die Haftung des Vermieters ist per Schadensfall bei Personenschäden auf pauschal € 500.000 Euro pro Person und bei Sach- und Vermögensschäden auf € 250.000 beschränkt, soweit den Vermieter nur leichte Fahrlässigkeit trifft. Sämtliche, zwischen dem Vermieter und dem Mieter geltenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters wegen anfänglicher Sachmängel der Mietsache wird ausgeschlossen, es sei denn der Vermieter hat den Mangel arglistig verschwiegen. Keine Haftungsbeschränkung gilt bei Ansprüchen gemäß dem Produkthaftungsgesetz. Der Kunde ist verpflichtet, das verbundene Risiko bezüglich Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht, nach Überlassung, ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern und diese auf Verlangen des Vermieters nachzuweisen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, welche aufgrund unsachgemäßer Bedienung, Installation oder Gebrauch der Mietsache herrühren.
6. Umgang und Pflege
Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandelnund dafür Sorge zu tragen, dass diese nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen transportiert, aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der Kunde hat während der Mietzeit für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen.
7. Stornierung durch den K
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Rezensionen
4.9(38)
Udo I.
05.02.2024
Perfekt - sehr schnelle Reaktion, super Kommunikation
Alles zur vollsten Zufriedenheit.
Henriette P.
07.11.2023
Es lief alles glatt, pünktliche Lieferung und Abholung, Mobiliar war gut in Schuss.
Mieter
07.07.2023
die Stühle am Ende waren sehr Teuer! für 25 Stühle mussten wir über 300 € bezahlen! und am Anfang das war nicht klar! ich bitte das schreiben alle infos in erste Blick damit kann man schneller entscheiden ob ist die richtige option oder nicht.
Stefan K.
01.04.2023
Präzise und schnelle Kommunikation, pünktlich geliefert, alles bestens
Natalia C.
17.11.2022
Arrival and pickup on time, support team at the office was very fast and overall experience was great. recommend Japo, they were great.
Mieter
19.09.2022
Alles super und problemlos gelaufen. Kann man empfehlen.
Rico M.
30.08.2022
Top Zustand, top Abwicklung
Doreen H.
29.08.2022
Vom Ablauf her hat alles sehr gut geklappt , leider waren ein paar Klappstühle und ein Tisch etwas verbogen.
Tabea K.
27.08.2022
sehr freundlicher Service! Pünktliche Lieferung und Abholung! Alles bestens!
Gesellschaft gg. Gewichtsdiskriminierung
18.07.2022
Unsere Erfahrung war überaus gut. Herr Bähringer von ZMB hat alles unkompliziert, pünktlich, freundlich und professionell geregelt und am Ende die gemieteten Stühle sogar selbst aus dem Tagungsraum zusammengesucht. Ganz herzlichen Dank dafür! Wir werden Sie weiterempfehlen und kommen bei unserer nächsten Veranstaltung bestimmt auf Sie zu.
Frank S.
24.06.2022
Alles super - freundlich, zuverlässig und sehr flexibel. Gern wieder
Alte M.
13.06.2022
Problemloser und freundlicher Service, Sehr gut!
Mieter
09.06.2022
Das Angebot kam prompt, beinhaltete aber nur die Lieferung bis Bordsteinkante, deshalb haben wir bei einem anderen Anbieter bestellt. Wir können daher die Qualität des Vermieters nicht beurteilen.
Katja A.
23.05.2022
unkomplizierte und schnelle Abwicklung
Mieter
23.09.2021
Zügig und verlässlich.
Paul C.
08.09.2021
Schnell und völlig unkompliziert. Immer wieder gern!
Thomas H.
06.09.2021
Anlieferung und Abholung ohne das überhaupt jemand dabei sein musste. Super Preis-Leistung-Verhältnis!
Mieter
17.08.2021
Alles in Ordnung
Fricka L.
15.08.2021
Super freundlich und hilfreich!
Belinda M.
03.08.2021
Supertolle schnelle Kontaktaufnahme. Sehr nett und professionell, ungemein hilfsbereit.
Jederzeit sehr gerne wieder und nur zu empfehlen.
Mieter
10.04.2021
vielen Dank!
Korea Verband e.V.
27.11.2020
Sehr kompetent! Super netter Service und Kommunikation. Alles schnell geliefert und abgeholt ohne Probleme. Top!
Mieter
05.10.2020
Die Anmietung von den Kühlschrank verlief anstandslos. Jeder Zeit wieder und ich werde es ohne Bedenken weiterempfehlen.
Leo L.
10.09.2020
Alles super!
Schulz
02.09.2020
Alles bestens !
Birgit J.
18.08.2020
Alles bestens geklappt.
Zerczinski
15.07.2020
Wir waren sehr zufrieden und würden diesen wieder Mieten und auch weiterempfehlen
Holger M.
09.07.2020
Super Service
Mieter
18.05.2020
Sehr schnelle und zuverlässige Kommunikation. Danke!
Frank D.
11.02.2020
Das Mobiliar war in gutem Zustand und wurde pünktlich angeliefert.
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